Jahreserlaubnisscheine für 2023

Für das Jahr 2023 sind alle Jahreserlaubnisscheine vergeben.

Bei Interesse an einem Jahreserlaubnisschein für 2022, bitte per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen.

Tageskarten

Tageskarten werden an unseren Gewässern nicht vergeben!

Abgabe von Erlaubnisscheinen

Die HFG selbst ist Pächterin einiger staatlicher Fischereistrecken. Andere Strecken sind von Mitgliedern (Genossen) der HFG angepachtet. Jeder Pachtvertrag beinhaltet die Berechtigung, eine bestimmte, vom Landesfischereiverband Bayern vorgegebene Anzahl von Jahreskarten an Angelfischer abzugeben.

Es kommt nicht selten vor, dass – auch altgediente – Jahresscheininhaber aus persönlichen Gründen „aussteigen“, d.h. keinen neuen Jahreserlaubnisschein mehr lösen. Es kann sich daher lohnen, nach Ablauf der Saison im Herbst oder zum Beginn des nächsten Jahres mit uns Kontakt aufzunehmen und entsprechende Erkundigungen einzuholen.

Tageskarten werden nur in sehr beschränkter Anzahl für bestimmte Strecken ausgegeben. Voraussetzung ist, dass der betreffende Angelfischer von einem Jahreskarteninhaber begleitet wird.

Gefischt werden darf überall nur mit künstlichen Ködern und Einzel-Schonhaken. Erwünscht ist grundsätzlich das Fliegenfischen. Beherrscht eine neuer Jahres-scheininhaber dieses noch nicht, wird erwartet, dass das erlernt wird.

Regularien auf Anfrage.

Wir weisen deutlich darauf hin, dass sog. „Kochtopfangler“ im Hinblick auf die gebotene Erhaltung des Fischbestandes unerwünscht sind. Wer unter dem Blickwinkel des Verhältnisses Kosten/Nutzen zum Fischen geht, hat bei uns nichts verloren! Bei uns stehen das Naturerlebnis, die Freude am Fischen und natürlich hin und wieder auch eine leckere Fischmahlzeit im Vordergrund.

Es macht keinen Sinn, an dieser Stelle Angaben über die Kosten für Erlaubnis-scheine zu machen. Deren Höhe ist unterschiedlich und hängt nicht zuletzt vom jeweiligen Pachtpreis ab. Entsprechende Angaben erteilen wir deshalb ausschließlich auf Anfrage.